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Lasst uns den Esch retten!

Einwendung schreiben

Sie haben die Möglichkeit, Einwendungen sowohl gegen den Bebauungsplan (B-Plan) als auch gegen den Flächennutzungsplan (FNP) vorzubringen.

Die Frist endet am 17.07.2020 .

Jeder kann zu beiden Verfahren eine persönliche Einwendung vorbringen!

Jede einzelne Person (auch Kinder) eines Haushaltes kann und sollte eine eigene Einwendung abgeben. Auch Personen, die nicht in Wolbeck bzw. Münster leben, dürfen Ihre Argumente schriftlich vorbringen.

Bitte teilen Sie uns per Email mit, ob und wie viele Mitglieder Ihres Haushaltes Einsprüche an die Stadt geschickt haben: rettet_den_esch@web.de

Eine Word-Vorlage und weitere Orientierungshilfen finden Sie auf

www.rettet-den-esch.de.

Einwendungs-Adresse:

Stadt Münster

Amt für Mobilität und Tiefbau

Stadthaus 3

Albersloher Weg 33

48155 Münster

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